Den AVGS für ein Gründercoaching fragen Sie bei Ihrer Vermittlungsfachkraft in der Agentur für Arbeit oder im Jobcenter an. Entscheidend ist, warum Sie die Unterstützung für Ihre Gründung benötigen. Nach dem Gutschein folgen die Auswahl einer passenden zugelassenen Maßnahme und die schriftliche Bewilligung. Erst danach beginnt das geförderte Coaching.

Schon einen Gutschein? Sie können Ihren AVGS bei KVB zur Prüfung einreichen. Wenn Sie noch keinen haben, ist ein Erstgespräch zu Ihrer Gründungsidee ebenfalls kostenlos und unverbindlich. Eine Förderzusage erteilt ausschließlich die zuständige Stelle.

Für wen kommt ein AVGS-Gründercoaching infrage?

Das Gesetz sieht Maßnahmen zur Heranführung an eine selbständige Tätigkeit vor. Zu den genannten Zielgruppen gehören Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende. Ob ein Gründercoaching in Ihrer Situation notwendig und geeignet ist, wird individuell geprüft. Es gibt keinen allgemeinen Anspruch auf einen Coaching-Gutschein. Ein Gutschein für private Arbeitsvermittlung ist ein anderes Angebot. [1]

Wenn Sie Arbeitslosengeld beziehen, sprechen Sie Ihre Agentur für Arbeit an. Werden Sie vom Jobcenter betreut, klären Sie dort die Förderung. Eine Geschäftsidee allein ersetzt keine Förderprüfung. Beschreiben Sie deshalb sowohl Ihr berufliches Ziel als auch die Fragen, die Sie mit dem Coaching lösen möchten.

Beim Jobcenter ist zudem der Vermittlungsvorrang zu berücksichtigen. Eine Eingliederungsleistung kann in Betracht kommen, wenn sie für die dauerhafte Eingliederung erfolgversprechender ist als eine unmittelbare Vermittlung. Die ausdrückliche Ausnahme für Einstiegsgeld bei einer selbständigen Tätigkeit bedeutet keine automatische Ausnahme für jedes AVGS-Gründercoaching. [2]

Schritt 1: Bereiten Sie Ihre Gründungsidee und Ihren Bedarf vor

Sie brauchen für das erste Gespräch keinen fertigen Hochglanz-Businessplan. Hilfreich ist eine kurze, ehrliche Skizze: Was wollen Sie anbieten, wer soll dafür bezahlen und welche Erfahrungen bringen Sie mit? Schreiben Sie anschließend auf, wo Ihnen noch Wissen oder eine belastbare Entscheidung fehlt.

„Ich möchte mich selbstständig machen“ beschreibt das Ziel. Konkreter wird Ihr Anliegen beispielsweise so:

Formulierungsbeispiel, keine Bewilligungsgarantie: „Ich plane einen mobilen Reparaturservice. Die fachliche Erfahrung bringe ich mit. Noch offen sind meine Preisberechnung, die Kundengewinnung und die Frage, ob die erwarteten Einnahmen meine laufenden Kosten decken. Im Gründercoaching möchte ich daraus einen nachvollziehbaren Business- und Finanzplan erarbeiten.“

Passen Sie die Formulierung an Ihre tatsächliche Situation an. Benennen Sie offene Punkte, statt Erfolge zu versprechen. Fragen Sie im Gespräch, welche Unterlagen und welches Maßnahmenangebot Ihre Vermittlungsfachkraft zur Entscheidung benötigt. Notieren Sie vereinbarte nächste Schritte und Termine.

Schritt 2: Prüfen Sie, wofür Ihr AVGS gilt

Auf dem Gutschein stehen Vorgaben zu Ziel, maximaler Dauer, Gültigkeit und Region. Für die Gründung muss die ausgewählte Maßnahme zum bewilligten Ziel passen. Ein Bewerbungscoaching-Gutschein lässt sich nicht einfach für eine andere Leistung verwenden. Lassen Sie außerdem klären, ob die gewünschte Durchführung online oder vor Ort zulässig ist. [3]

Schauen Sie nicht nur auf das Ablaufdatum: Passt der geplante Beginn? Sind alle Seiten vorhanden? Ist der vorgesehene Umfang mit dem Anbieter abgestimmt? Bei Unklarheiten sollten Anbieter und Vermittlungsfachkraft den Punkt vor dem Start klären. Ändern Sie Angaben auf dem Gutschein nicht selbst.

Schritt 3: Wählen Sie einen passenden zugelassenen Träger

Für die Förderung genügt nicht allein ein bekanntes Coaching-Logo. Sowohl die erforderliche Trägerzulassung als auch die Zulassung der konkreten Maßnahme müssen vorliegen. Lassen Sie sich erläutern, welches Angebot zu Ihrem Gutschein gehört und welche Inhalte tatsächlich enthalten sind. [1]

Diese Fragen helfen Ihnen beim Vergleich:

  • Wer begleitet mich und welche Erfahrung passt zu meinem Vorhaben?
  • Arbeiten wir an meinen eigenen Zahlen und Unterlagen?
  • Welche Ergebnisse sind im vereinbarten Umfang realistisch?
  • Wie werden Termine, Online-Teilnahme und offene Fragen organisiert?
  • Was gehört nicht zum Coaching, etwa eine gesonderte rechtliche oder steuerliche Beratung?

Bei KVB können Sie im kostenlosen Erstgespräch Ihre Idee und den Unterstützungsbedarf schildern. Wir besprechen, ob unser Gründercoaching und die mögliche Durchführung in Marsberg, Warburg oder online dazu passen. Umfang und Start richten sich nach Maßnahme und Bewilligung.

Schritt 4: Warten Sie die schriftliche Bewilligung ab

Der Träger prüft Ihren Gutschein und stellt bei passendem Angebot eine Teilnahmebestätigung aus. Ihre Vermittlungsfachkraft prüft die Voraussetzungen und entscheidet über die Maßnahme. Der Bewilligungsbescheid muss vor der Teilnahme vorliegen. Erst damit ist die Kostenübernahme für das bewilligte Coaching abgesichert. [3]

Ein Erstgespräch ist noch kein Coaching-Start. Vereinbaren Sie keine kostenpflichtige Leistung in der Annahme, die Behörde werde sie später erstatten. Wenn Unterlagen fehlen oder Rückfragen entstehen, klären Sie einen neuen Starttermin. Eine feste allgemeine Bearbeitungsdauer lässt sich nicht zusagen.

Schritt 5: Starten Sie mit klaren Arbeitszielen

Legen Sie zu Beginn fest, woran Sie arbeiten möchten. Sinnvolle Ergebnisse können ein verständliches Geschäftsmodell, eine überprüfbare Preisberechnung, eine Kundengewinnungsstrategie und ein Businessplan mit Finanzplanung sein. Entscheidend ist, dass Sie die Annahmen und Zahlen anschließend selbst erklären können.

Wenn ein Gründungszuschuss infrage kommt, kann die Vorbereitung der Unterlagen für eine fachkundige Stellungnahme zur Tragfähigkeit dazugehören. Ein Coaching ersetzt weder diese Prüfung noch die Förderentscheidung. Es garantiert auch keinen wirtschaftlichen Erfolg.

Coaching, Gründungszuschuss und Einstiegsgeld unterscheiden

  • AVGS: kann die Kosten einer bewilligten Coaching-Maßnahme finanzieren.
  • Gründungszuschuss: kann bei einer hauptberuflichen Gründung aus der Arbeitslosigkeit den Lebensunterhalt und die soziale Sicherung unterstützen. Dafür gelten eigene Voraussetzungen und ein eigener Antrag. [4]
  • Einstiegsgeld: ist eine gesonderte mögliche Leistung des Jobcenters bei Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, auch einer selbständigen. Über die Förderung wird individuell entschieden. [5]

Planen Sie diese Schritte rechtzeitig mit Ihrer zuständigen Stelle. Insbesondere einen beabsichtigten Gründungszuschuss sollten Sie vor Aufnahme der hauptberuflichen Selbstständigkeit klären und beantragen. Mehr dazu im Ratgeber zum Gründungszuschuss. [4]

Checkliste für Ihren Termin

Diese Vorbereitungsliste können Sie ohne Anmeldung nutzen. Sie ist keine amtliche Pflichtunterlagenliste.

  • Meine Geschäftsidee in drei Sätzen: Angebot, Zielgruppe und Nutzen.
  • Meine passende Berufserfahrung oder Qualifikation.
  • Zwei bis drei konkrete Fragen, die ich im Coaching lösen möchte.
  • Vorhandene Entwürfe: Preise, Kosten, Kundennachfrage oder Businessplan.
  • Mein zeitlicher Plan, ohne eine Förderung vorwegzunehmen.
  • Fragen an die Vermittlungsfachkraft: Maßnahmeziel, benötigtes Angebot und nächster Schritt.
  • Bei vorhandenem AVGS: alle Seiten, Gültigkeit und Durchführungsbedingungen.

Häufige Fragen zum Antrag

Kann ich auch ohne Gutschein ein Erstgespräch vereinbaren?

Ja. Das Erstgespräch bei KVB ist kostenlos und unverbindlich. Wir besprechen Ihre Idee und den möglichen Förderweg. Über einen AVGS und die Teilnahme entscheidet aber Ihre Agentur für Arbeit beziehungsweise Ihr Jobcenter.

Ist jedes Gründercoaching kostenlos?

Nein. Kostenlos für Sie ist die bewilligte Maßnahme bei passendem AVGS und vorheriger schriftlicher Zustimmung. Private Leistungen außerhalb der Förderung sind davon nicht automatisch umfasst. Klären Sie vor einer Beauftragung, was bewilligt ist. [3]

Wie lange ist mein Gutschein gültig?

Maßgeblich ist die Angabe auf Ihrem AVGS. Verlassen Sie sich nicht auf eine pauschale Laufzeit aus dem Internet. Klären Sie rechtzeitig, ob der geplante Beginn und die ausgewählte Maßnahme den Vorgaben entsprechen. [3]

Brauche ich zwingend ein Coaching für den Gründungszuschuss?

Ein AVGS-Coaching ist keine allgemeine gesetzliche Voraussetzung für den Gründungszuschuss. Es kann bei der Vorbereitung helfen. Gefordert werden unter anderem die persönliche Eignung und der Nachweis der Tragfähigkeit; weitere Voraussetzungen sind gesondert zu prüfen. [4]

Was ist Ihr nächster sinnvoller Schritt?

Schildern Sie uns Ihre Gründungsidee. Wir besprechen Ihren Unterstützungsbedarf und klären, ob ein vorhandener AVGS zu unserem Angebot passt. Das Erstgespräch ist kostenlos – auch ohne Gutschein.

Kostenloses Erstgespräch anfragen →

Offizielle Quellen und Einordnung

Dieser Ratgeber bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine Entscheidung der Förderstelle oder individuelle Rechts- und Steuerberatung. Die Quellen wurden für den angegebenen Stand geprüft.

  1. § 45 SGB III: Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung.
  2. § 3a SGB II: Vermittlungsvorrang und Ausnahmen.
  3. Bundesagentur für Arbeit: AVGS, Maßnahmeauswahl und Bewilligung.
  4. Bundesagentur für Arbeit: Gründungszuschuss beantragen und § 93 SGB III.
  5. § 16b SGB II: Einstiegsgeld.