Für den Gründungszuschuss brauchen Sie eine fachkundige Stellungnahme zur Tragfähigkeit Ihrer Geschäftsidee – oft Tragfähigkeitsbescheinigung genannt. Eine geeignete Stelle prüft dafür Ihr Konzept, Ihre Zahlen und Ihre Voraussetzungen. Sie wählen die Stelle grundsätzlich selbst. Eine positive Stellungnahme ist wichtig, ersetzt aber weder den Förderantrag noch die Entscheidung der Agentur für Arbeit.
Ihr Businessplan ist noch nicht fertig? Im kostenlosen Erstgespräch zum Gründercoaching besprechen wir, wobei Sie Unterstützung brauchen. KVB hilft bei der Vorbereitung Ihrer Unterlagen; über die fachkundige Stellungnahme entscheidet die prüfende Stelle.
Was wird mit der Stellungnahme geprüft?
Tragfähigkeit bedeutet nicht, dass eine Idee interessant klingt. Die Planung muss nachvollziehbar zeigen, wie daraus eine wirtschaftlich tragfähige Selbstständigkeit werden kann. Der offizielle Vordruck BA GZ 04 fragt unter anderem nach Wettbewerb, realistischen Umsätzen, Kapitalbedarf und einer ausreichenden Lebensgrundlage. Auch fachliche Kenntnisse und gegebenenfalls erforderliche Zulassungen gehören zur Prüfung.
Für Sie ist das ein sinnvoller Belastungstest: Können Sie erklären, wer Ihre Kunden sind, wie viele Aufträge Sie tatsächlich bearbeiten können und was nach allen Kosten übrig bleibt? Eine schön gestaltete Mappe beantwortet diese Fragen noch nicht. Mehr zur Grundlage lesen Sie in unserem Ratgeber zum Businessplan.
Wer darf eine Tragfähigkeitsbescheinigung ausstellen?
§ 93 SGB III nennt insbesondere Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, berufsständische Kammern, Fachverbände und Kreditinstitute. Die Liste ist nicht abschließend. Nach den Fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit kommen auch Steuer- oder Unternehmensberatungen mit Schwerpunkt Gründungsberatung sowie Gründungszentren in Betracht. Einzelne Stellen können in begründeten Fällen ausgeschlossen werden.
| Ihr Vorhaben | Mögliche erste Anlaufstelle |
|---|---|
| Gewerbliche Gründung | IHK oder eine auf Existenzgründung spezialisierte Beratung. |
| Handwerk | Handwerkskammer; dabei auch notwendige Eintragungen und Qualifikationen klären. |
| Freiberufliche Tätigkeit | Zuständige Berufskammer oder eine geeignete Steuer- beziehungsweise Gründungsberatung. |
Fragen Sie vor der Beauftragung: Prüft die Stelle Ihre Branche? Welche Unterlagen, Gebühren und Bearbeitungszeiten gelten? Ist ein Gespräch nötig? So vermeiden Sie, Unterlagen mehrfach nach unterschiedlichen Vorgaben aufzubereiten. Bei Unsicherheit hilft die Vermittlungsfachkraft bei der Auswahl.
Checkliste für Ihre Unterlagen
Der BA-Vordruck nennt die grundlegenden Dokumente. Die gewählte Stelle kann weitere Nachweise verlangen. Legen Sie zusammengehörige Angaben in derselben aktuellen Fassung vor:
- Businessplan: Angebot, Zielgruppe, Markt, Vertrieb und Organisation verständlich darstellen.
- Kapitalbedarf und Finanzierung: Anschaffungen und Anlaufkosten den verfügbaren Mitteln gegenüberstellen.
- Umsatz- und Rentabilitätsvorschau: Umsatzannahmen und betriebliche Kosten nachvollziehbar berechnen.
- Lebenslauf und Qualifikationsnachweise: Passende Erfahrung, Zeugnisse und erforderliche Befähigungen belegen.
- Bei früherer Selbstständigkeit: Die Gründe einer vorherigen Geschäftsaufgabe erläutern, soweit zutreffend.
Zusätzlich hilfreich sind Angebote für größere Anschaffungen, Ihre private monatliche Kostenübersicht und eine Liquiditätsplanung. Fragen Sie die Stelle nach dem benötigten Planungszeitraum. Den Vordruck BA GZ 04 als PDF können Sie direkt bei der Bundesagentur herunterladen. Die abschließende Bewertung und Unterschrift übernimmt die fachkundige Stelle.
Der Ablauf in sechs Schritten
- Förderung frühzeitig klären: Mit der Agentur für Arbeit über Gründungszuschuss, Voraussetzungen und geplanten Start sprechen.
- Antrag rechtzeitig stellen: Den Gründungszuschuss vor Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit beantragen und den Eingang dokumentieren.
- Prüfstelle auswählen: Anforderungen, Kosten und Zeitbedarf klären.
- Unterlagen vorbereiten: Businessplan, Zahlen und Nachweise aufeinander abstimmen.
- Prüfung durchlaufen: Rückfragen beantworten und begründete Lücken überarbeiten. Eine positive Bewertung ist nicht garantiert.
- Stellungnahme einreichen: Die Unterlagen der Agentur übermitteln; über die Förderung entscheidet anschließend die Agentur, nicht die Prüfstelle.
Wichtig zur Frist: Warten Sie mit dem Förderantrag nicht auf die fertige Bescheinigung. Die Bundesagentur ermöglicht das Nachreichen von Dokumenten. Stimmen Sie dafür die Frist ab. Nach § 324 SGB III ist der rechtzeitige Antrag entscheidend. Nach den Fachlichen Weisungen können auch vorbereitende Tätigkeiten mit Außenwirkung relevant sein. Klären Sie deshalb den maßgeblichen Beginn vorab mit Ihrer Vermittlungsfachkraft.
Was kostet die Stellungnahme?
Es gibt keinen einheitlichen Preis für alle fachkundigen Stellen. Erfragen Sie vor der Beauftragung die vollständigen Kosten – einschließlich möglicher Nachprüfungen. Nach den Informationen der IHK Rhein-Neckar übernimmt die Agentur für Arbeit die Kosten der gewählten Stellungnahme nicht. Eine Förderung des Coachings bedeutet daher nicht automatisch, dass eine separate Bescheinigung kostenlos ist.
Worauf Sie Ihre Planung vor der Prüfung testen können
Prüfen Sie insbesondere, ob Absatz, verfügbare Arbeitszeit und Preise zusammenpassen. Vereinfachtes Rechenbeispiel: Wer 80 abrechenbare Stunden im Monat zu 60 Euro netto plant, kalkuliert 4.800 Euro Umsatz – noch keinen Gewinn. Davon gehen betriebliche Kosten ab; außerdem müssen private Ausgaben und Absicherung tragbar sein. Zeit für Akquise, Verwaltung und Ausfälle darf nicht gleichzeitig als verkaufte Arbeitszeit eingeplant werden.
Wenn eine Stelle Zweifel äußert, fragen Sie nach den konkreten Gründen. Fehlende Nachweise lassen sich ergänzen; unrealistische Annahmen brauchen eine inhaltliche Überarbeitung. Eine neue Zahl sollte aus Preisrecherche, Kapazität oder nachvollziehbaren Marktannahmen entstehen, nicht nur aus dem gewünschten Ergebnis.
Tragfähigkeit beim Jobcenter: zwei Förderwege unterscheiden
Einstiegsgeld nach § 16b SGB II ist eine andere Förderung als der Gründungszuschuss. Daneben betrifft § 16c SGB II Leistungen zur Eingliederung von Selbstständigen, etwa Darlehen oder Zuschüsse für notwendige Sachgüter. Für diese Leistungen soll zur Beurteilung der Tragfähigkeit eine fachkundige Stellungnahme verlangt werden. Daraus folgt nicht, dass beide Förderwege identische Unterlagen oder automatisch denselben Vordruck benötigen. Fragen Sie Ihr Jobcenter, welchen Nachweis es für Ihren konkreten Antrag verlangt.
So hilft KVB bei der Vorbereitung
Im Gründercoaching arbeiten wir mit Ihnen an Businessplan und Finanzplan. Wir strukturieren Ihr Vorhaben und besprechen, welche Annahmen und Nachweise noch fehlen. Die fachkundige Prüfung und die Förderentscheidung sind davon getrennt: Hier bieten wir Unterstützung bei den Unterlagen an, keine Zusage einer positiven Stellungnahme oder Bewilligung.
Das Erstgespräch ist kostenlos. Das Coaching kann mit einem passenden AVGS und schriftlicher Bewilligung durch Agentur für Arbeit oder Jobcenter vor Beginn ohne Eigenanteil stattfinden. Den Ablauf erklären wir unter AVGS-Gründercoaching beantragen. Einen vorhandenen Gutschein können Sie zur Prüfung einreichen. Wir beraten in Marsberg, Warburg oder online – entsprechend Maßnahme und Bewilligung.
Businessplan noch nicht prüfbereit?
Im kostenlosen Erstgespräch klären wir Ihren Stand und die mögliche Unterstützung. Für die Rückrufanfrage hinterlassen Sie Vorname und Telefonnummer und bestätigen den Datenschutzhinweis.
Kostenloses Erstgespräch anfragen →Häufige Fragen
Ist eine Tragfähigkeitsbescheinigung dasselbe wie eine fachkundige Stellungnahme?
Im Zusammenhang mit dem Gründungszuschuss werden die Begriffe für denselben Nachweis verwendet. Auf dem BA-Formular steht „Stellungnahme der fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit der Existenzgründung“.
Muss ich für die Bescheinigung ein Coaching buchen?
Ein Coaching ist keine pauschale Voraussetzung für die Stellungnahme. Entscheidend sind prüffähige Unterlagen und Ihr Vorhaben. Unterstützung kann sinnvoll sein, wenn Sie bei Konzept, Kalkulation oder Finanzplanung noch offene Fragen haben.
Garantiert eine positive Stellungnahme den Gründungszuschuss?
Nein. Sie ist ein Bestandteil der Prüfung. Die Agentur für Arbeit beurteilt zusätzlich die persönlichen Fördervoraussetzungen und entscheidet über den Antrag. Mehr dazu im Ratgeber zum Gründungszuschuss.
Quellen und Hinweise
Allgemeine Orientierung, keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Für Ihren Antrag sind die zuständige Förderstelle und die prüfende fachkundige Stelle maßgeblich. Quellen geprüft am 3. November 2026:
- Bundesagentur für Arbeit: Gründungszuschuss und Antragsablauf
- BA GZ 04: Stellungnahme der fachkundigen Stelle, Fassung 01/2025 (PDF)
- BA: Fachliche Weisungen zum Gründungszuschuss, Stand 13.09.2023, insbesondere 93.46–93.50 und V.GZ.01 (PDF)
- IHK Rhein-Neckar: Fachkundige Stellen, Unterlagen und Kosten
- § 93 SGB III: Gründungszuschuss und § 324 SGB III: Antrag vor Leistung
- § 16b SGB II: Einstiegsgeld und § 16c SGB II: Leistungen für Selbstständige
- Bundesagentur für Arbeit: AVGS und schriftliche Bewilligung
